Bis zu 70% staatliche Förderung für Ihre Wärmepumpe!

Klimaschutz lohnt sich: Die Bundesförderung für Wärmepumpen

Die Wärmepumpe spielt bei der Energiewende und damit beim Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien eine entscheidende Rolle. Daher gibt es vom Staat hohe Zuschüsse, mit denen die Kosten für die Anschaffung einer Wärmepumpe im Zuge eines Heizungstauschs erheblich reduziert werden können.

Im Rahmen der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind die Förderrichtlinien der neuen »Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)« in Kraft getreten. Das Ergebnis: Der Austausch alter fossiler Heizungen in Bestandsgebäuden gegen eine neue, effiziente Wärmepumpe wird mit attraktivem Fördergeld in Höhe von bis zu 70% der Investitionskosten belohnt!

Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen und Details für Sie zusammengefasst.

Staatliche Förderung für Wärmepumpen in Bestandsgebäuden

Wichtig zu wissen:

Die verschiedenen Förderkomponenten sind zwar kombinierbar, werden aber bei einer Obergrenze von maximal 70% gedeckelt.

Die Grundförderung sowie der Effizienz-Bonus gelten für alle Antragsteller. Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus, der schnelles Handeln bis Ende 2028 belohnt, und der Einkommens-Bonus können hingegen nur von selbstnutzenden Wohneigentümern in Anspruch genommen werden.

Zusätzlich zur Förderung wird es einen zinsverbilligten Ergänzungskredit der Kfw-Bank als optionale Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen geben. Dieser Förderkredit wird nur in Verbindung mit der Zuschussförderung gewährt.

Hinweis:
In Neubauten gibt es keine Förderung der Einzelmaßnahmen mehr. Hier ist eine Förderung für Wärmepumpen nur über das KfW-Programm »Energieeffizient bauen« im Zusammenhang von Effizienzhäusern möglich.

Einschränkung bei der Wärmepumpen-Effizienz:
Die Jahresarbeitszahl von Wärmepumpen muss für das Erhalten einer Förderung mindestens 3,0 betragen. Unser Produktpartner LAMBDA Wärmepumpen liefert beispielsweise mit seiner innovativen und hoch-effizienten »Eureka Luft-Wärmepumpe« optimale Fördervoraussetzungen, denn diese verwendet bereits das natürliche Kältemittel Propan (R290) und hat eine Jahresarbeitszahl von 5,7. Das bedeutet, dass mit einer Kilowattstunde Strom 5,7 Kilowattstunden Wärme erzeugt werden. »» Mehr Informationen zur LAMBDA Wärmepumpe

Infos zum Timing der Antragstellungsmöglichkeiten:
Die Beantragung der Förderung für Wärmepumpen ist über das Onlineportal der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Förderprogramm 458 möglich. Wichtig: Die För­der­zu­sa­ge muss VOR der Be­auf­tra­gung er­fol­gen!

Voraussetzungen, die Wärmepumpen für die Förderung erfüllen müssen:
Förderfähig sind grundsätzlich nur Wärmepumpen, die zum Heizen verwendet werden – nicht aber Wärmepumpen, die nur für die Warmwasserbereitung genutzt werden.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen nach dem Einbau mindestens 65% der Wohnfläche durch erneuerbare Energien beheizt werden. Zudem muss die rechnerische Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe mindestens 3,0 betragen (siehe auch oben bzgl Lambda). Technische Voraussetzung für die Förderung ist ein separater Wärmemengen- und Stromzähler. Voraussetzung ist zudem eine Heizlastberechnung und in den meisten Fällen ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage.

»» Alle Details zur neuen Heizungsförderung auf der Website der KfW-Bank

Auszahlung des Zuschusses:
Das Fördergeld wird als prozentualer Anteil der tatsächlich angefallenen, förderfähigen Kosten nach Abschluss des Projekts ausgezahlt.

Unser Fazit:

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) stellt die Weichen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzubringen. Mit einer Wärmepumpe setzen Sie auf eine Schlüsseltechnologie für die Heizung der Zukunft – das Ganze mit hochattraktivem Fördergeld vom Staat in Höhe von bis zu 70% der förderfähigen Kosten.

Vertrauen Sie beim Thema Wärmepumpe auf unsere Kompetenz: Wir sind vom Bundesverband Wärmepumpe als »Fachbetrieb Wärmepumpe« zertifiziert und damit Ihr Top-Ansprechpartner und Wärmepumpen-Experte aus der Region.
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Hinweis: Auf Förderungen des Staates besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch.

Alle Angaben ohne Gewähr.