Fördermittel

Fördermittel

Nutzen Sie die attraktiven staatlichen Fördermittel für Ihre Umbau- und Renovierungsmaßnahmen in den Bereichen Heizung und Bad. – Wir haben für Sie wichtige Informationen zu den Fördermöglichkeiten zusammengestellt.

Förderung für Heizungen

Reduzieren Sie Ihre Investitionskosten!

Die Bundes­regierung hat in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Förderlandschaft und die verschiedenen Förder­­programme, die den Umstieg auf erneuer­bare Energien attraktiv machen, zusammengefasst. Die gute Nachricht: Damit können Sie sich einen beachtlichen Anteil Ihrer Investition zurückholen!

Damit profitieren Sie bei der Heizungsmodernisierung von 4 Vorteilen: Energiekosten einsparen, Komfort erhöhen, die Umwelt entlasten und dazu obendrein hohe Fördergelder vom Staat erhalten. 

Als förderfähige Kosten gelten dabei Ausgaben für:

  • Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme
  • Deinstallation und Entsorgung der Altanlage
  • Optimierung des Heizungsverteilsystems
  • erforderliche Umfeldmaßnahmen

Heizungsförderung im Überblick (Aktuelle BEG-Förderung)

Nutzen Sie die Möglichkeiten, Ihre Investitionskosten zu senken und mit bis zu 40% Zuschuss vom Staat zu einer effizienten und klimafreundlichen neuen Heizung zu kommen!

In Bestandsgebäuden als Einzelmaßnahme:

Als Bestandsbauten gelten Gebäude, bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Heizsystem ersetzt wird, das vor mehr als zwei Jahren in Betrieb genommen wurde. 

Maximale Fördersätze:

  • Wärmepumpe: 40% (Basis-Zuschuss 25%)
  • EE-Hybridheizung ohne Biomasse: 40%
  • EE-Hybridheizung mit Biomasse: 35%
  • Biomasseheizung: 20%
  • Solarthermieanlage: 25% 

Anmerkungen zur Höhe der Fördersätze:

  • 10% Heizungstausch-Bonus gibt es für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen. Voraussetzung: Die Gasheizung muss bei Antragstellung mindestens 20 Jahre in Betrieb sein. Hiervon ausgenommen sind Gasetagenheizungen. Bei der Ölheizung spielt das Alter ebenfalls keine Rolle.
  • 5% Zusatz-Bonus gibt es für den Einbau von Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder ein natürliches Kältemittel nutzen, wie das Propan/R290 bei der Eureka-Wärmepumpe von Lambda.
  • Insgesamt können maximal 40% Förderung erreicht werden, da der Zuschuss für die Energiequelle und das natürliche Kältemittel nicht kummulierbar sind.
  • Biomasseheizungen sind nur noch förderfähig, wenn diese mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie kombiniert werden
  • Die Investitionskosten für den Einbau einer Wärmepumpe sind bei 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr gedeckelt.

»» Download-PDF zur Förderung von Wärmepumpen (Bundesverband Wärmepumpe Stand Februar 2023)

In Neubauten:

Wenn Sie für Ihren Neubau eine Heizungsförderung in Anspruch nehmen möchten, kann dies im Gegensatz zu Bestandsgebäuden nicht als Einzelmaßnahme gefördert werden. Der Grund: Neubauten werden ausschließlich im Ganzen als »Effizienzhaus« gefördert. (Programm Effizienhaus 40) Details finden Sie hier.

Wichtige Regeln für die Beantragung von Fördergeld:

  • Der Antrag für die Förderung muss vor Beginn des Maßnahme am besten mit einem Kostenvoranschlag vom Fachbetrieb eingehen.
  • Ein Hydraulischer Abgleich ist Pflicht.
  • Der Einbau eines Wärmemengenzählers zur Effizienzmessung ist verpflichtend.

Wir beraten Sie gerne umfassend, damit Sie die optimale Förderung für Ihre neue Heizung erhalten! Außerdem prüfen wir Ihre Fördervoraussetzungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Sparen Sie sich die Irrfahrt durch den Fördermittel-Dschungel und lassen Sie sich von uns beraten. – Wir freuen uns auf Sie!

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Förderung für den Bad-Umbau

Sowohl die staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch die Pflegeversicherung gewährt Ihnen finanzielle Unterstützung für Ihre Bad-Modernisierung. Ihr Vorteil: Die Förderung der KfW-Bank ist weder vom Alter noch von einem Pflegegrad abhängig. Das bedeutet, dass Sie bereits heute finanzielle Unterstützung beantragen können, wenn Sie in die Zukunft denken und Ihr Badezimmer komfortabler ausstatten und dabei Barrieren reduzieren. 

Förderung der KfW: Es stehen wieder KfW-Zuschüsse zur Verfügung!

Zuschuss für die Er­höhung des Wohnkomforts und für den gezielten Abbau von Barrieren im Bade­zimmer. Förderhöhe: bis zu 6.250 € (altersunabhängig).

Programm 455-B Barrierereduzierung der KfW

Förderung der Pflegekasse:

Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungen. Förderhöhe: bis zu 4.000 € Der Zuschuss muss vor Beginn mit einem Kos­tenvoranschlag vom Fachbetrieb bei der Pfle­ge­kas­se be­an­tragt werden, die dann die Förder­berechtigung prüft. 

Geförderte Maßnahmen:

  • Anpassung des Raum­zuschnitts des Bades und Schwellen­abbau
  • Schaffung boden­gleicher Dusch­plätze einschließlich Dusch­(-klapp)sitze
  • Modernisierung von Sanitär­objekten (WC, Bidets, Wasch­becken und Bade­wannen einschließlich mobiler Lift­systeme)

Wir informieren Sie gerne über alle Details und beraten Sie ganz unverbindlich!

Steuerersparnis für Handwerksleistungen

Als Eigentümer oder Mieter können Sie die Arbeitskosten von Handwerkern im privaten Zuhause steuerlich absetzen. Hierzu zählen auch Maßnahmen wie Heizungsreparatur, Heizungsaustausch oder Heizungswartung und die Modernisierungen Ihres Badezimmers.

Förderhöhe: Das Finanzamt erstattet pro Jahr bis zu 20% von maximal 6.000 Euro – also bis zu 1.200 €.

Voraus­setzungen:

  • Vorlage einer Handwerker­rechnung mit separatem Ausweis der Arbeitskosten.
  • Überweisung der Rechnung (Barzahlung wird auch mit Quittung nicht anerkannt!).
  • Einreichung der Rechnung mit der Ein­kommens­steuer­erklärung beim Finanz­amt.

Wir informieren Sie gerne und beraten Sie ganz unverbindlich.
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