Fördermittel

Fördermittel

Nutzen Sie die attraktiven staatlichen Fördermittel für Ihre Modernisierungsmaßnahmen in den Bereichen Heizung und Bad. – Wir haben für Sie wichtige Informationen zu den Fördermöglichkeiten zusammengestellt.

Förderung für Heizungen

Reduzieren Sie Ihre Investitionskosten um bis zu 70%!

Die Bundes­regierung hat in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Förderlandschaft und die verschiedenen Förder­­programme, die den Umstieg auf erneuer­bare Energien attraktiv machen, zusammengefasst. Die gute Nachricht: So können Sie sich einen beachtlichen Anteil Ihrer Investition zurückholen!

Damit profitieren Sie bei der Heizungsmodernisierung von 4 Vorteilen: Energiekosten einsparen, Komfort erhöhen, die Umwelt entlasten und dazu obendrein hohe Fördergelder vom Staat erhalten. 

Als förderfähige Kosten gelten dabei Ausgaben für:

  • Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme
  • Deinstallation und Entsorgung der Altanlage
  • Optimierung des Heizungsverteilsystems
  • erforderliche Umfeldmaßnahmen

Heizungsförderung im Überblick (BEG-Förderung)

Nutzen Sie die Möglichkeit, mit bis zu 70% Zuschuss vom Staat zu einer effizienten und klimafreundlichen neuen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien zu kommen.

Förderung in Bestandsgebäuden als Einzelmaßnahme:

Als Bestandsbauten gelten Gebäude, bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Heizsystem ersetzt wird, das vor mehr als zwei Jahren in Betrieb genommen wurde. 

Eureka Wärmepumpe von Lambda im Garten

Maximale Fördersätze:

  • Wärmepumpe: 70% 
  • Hybridheizung ohne Biomasse: 70%
  • Biomasseheizung/Holzheizung (nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe): 70% 
  • Solarthermie-Hybridheizung: 70% 
  • Solarthermie-Heizung: 70%

Anmerkungen zur Zusammensetzung und Höhe der Fördersätze:

  • 30% Grundförderung gibt es für alle Antragstellenden für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung. 
  • 5% Effizienz-Bonus gibt es für den Einbau von Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
  • Bis ein­schließ­lich 2028 gibt es 20% Klima-Geschwindigkeits-Bonus für den Aus­tausch ei­ner fos­si­len Hei­zung. Da­nach al­le 2 Jah­re Ab­sen­kung um 3%. (gilt nur für Selbst­nut­zen­de von Wohn­ei­gen­tum mit funk­ti­ons­tüch­ti­ger, über 20 Jah­re al­ter Gas­hei­zung oder Öl-, Koh­le-, Ga­s­e­ta­gen- oder Nacht­spei­cher­hei­zung)
  • Haus­hal­te, de­ren zu ver­steu­ern­des Ein­kom­men un­ter 40.000 Eu­ro jähr­lich liegt, er­hal­ten einen zusätzlichen Einkommens-Bo­nus von 30%.

Rahmenbedingungen und weitere Voraussetzungen:

  • Förderhöchstsatz: Die Förderung ist bei maximal 70% der förderfähigen Investitionskosten gedeckelt, auch wenn durch die zulässige Kumulation von Zuschüssen ein höherer Wert erzielt werden könnte.
  • Die ma­xi­mal för­der­fä­hi­gen Investitionskosten für den Hei­zungs­tausch lie­gen bei 30.000 € für ein Ein­fa­mi­li­en­haus bzw. die ers­te Wohn­ein­heit in ei­nem Mehr­par­tei­en­haus. Das ent­spricht ei­nem ma­xi­ma­len In­ves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss von 21.000 € für private Selbstnutzende. Da­zu kann ge­ge­be­nen­falls ein Emis­si­ons­min­de­rungs­zu­schlag von 2.500 € für besonders effiziente Biomasseheizungen kommen, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
  • Die Jahresarbeitszahl von Wärmepumpen muss mindestens 3,0 betragen.

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung und Beauftragung:

Der Heizungstausch kann erst dann beauftragt werden, wenn eine För­der­zu­sa­ge der KfW vorliegt!

Weitere Infos online im KfW-Portal: »Meine KFW« 

In Neubauten:

Wenn Sie für Ihren Neubau eine Heizungsförderung in Anspruch nehmen möchten, kann dies im Gegensatz zu Bestandsgebäuden nicht als Einzelmaßnahme gefördert werden. Der Grund: Neubauten werden ausschließlich im Ganzen als »Effizienzhaus« gefördert. (Programm Effizienhaus 40) Details finden Sie hier.

Wir beraten Sie gerne umfassend, damit Sie die optimale Förderung für Ihre neue Heizung erhalten! Außerdem prüfen wir Ihre Fördervoraussetzungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Sparen Sie sich die Irrfahrt durch den Fördermittel-Dschungel und lassen Sie sich von uns beraten. – Wir freuen uns auf Sie!

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Förderung für den Bad-Umbau

Sowohl die staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch die Pflegeversicherung gewährt Ihnen finanzielle Unterstützung für Ihre Bad-Modernisierung. Ihr Vorteil: Die Förderung der KfW-Bank ist weder vom Alter noch von einem Pflegegrad abhängig. Das bedeutet, dass Sie bereits heute finanzielle Unterstützung beantragen können, wenn Sie in die Zukunft denken und Ihr Badezimmer komfortabler ausstatten und dabei Barrieren reduzieren. 

Förderung KfW: Investitionszuschuss für Barrierereduzierung

Zuschuss für die Er­höhung des Wohnkomforts und für den gezielten Abbau von Barrieren im Bade­zimmer. Förderhöhe: bis zu 6.250 € (altersunabhängig).

Programm 455-B Barrierereduzierung der KfW

Förderung Pflegekasse:

Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungen. Förderhöhe: bis zu 4.000 € Der Zuschuss muss vor Beginn mit einem Kos­tenvoranschlag vom Fachbetrieb bei der Pfle­ge­kas­se be­an­tragt werden, die dann die Förder­berechtigung prüft. 

Geförderte Maßnahmen:

  • Anpassung des Raum­zuschnitts des Bades und Schwellen­abbau
  • Schaffung boden­gleicher Dusch­plätze einschließlich Dusch­(-klapp)sitze
  • Modernisierung von Sanitär­objekten (WC, Bidets, Wasch­becken und Bade­wannen einschließlich mobiler Lift­systeme)

Wir informieren Sie gerne über alle Details und beraten Sie ganz unverbindlich!

Steuerersparnis für Handwerksleistungen

Als Eigentümer oder Mieter können Sie die Arbeitskosten von Handwerkern im privaten Zuhause steuerlich absetzen. Hierzu zählen auch Maßnahmen wie Heizungsreparatur, Heizungsaustausch oder Heizungswartung und die Modernisierungen Ihres Badezimmers.

Förderhöhe: Das Finanzamt erstattet pro Jahr bis zu 20% von maximal 6.000 Euro – also bis zu 1.200 €.

Voraus­setzungen:

  • Vorlage einer Handwerker­rechnung mit separatem Ausweis der Arbeitskosten.
  • Überweisung der Rechnung (Barzahlung wird auch mit Quittung nicht anerkannt!).
  • Einreichung der Rechnung mit der Ein­kommens­steuer­erklärung beim Finanz­amt.

Wir informieren Sie gerne und beraten Sie ganz unverbindlich.
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