Fördermittel
Nutzen Sie die attraktiven staatlichen Fördermittel für Ihre Modernisierungsmaßnahmen in den Bereichen Heizung und Bad. – Wir haben für Sie wichtige Informationen zu den Fördermöglichkeiten zusammengestellt.
Förderung für Heizungen
Reduzieren Sie Ihre Investitionskosten um bis zu 70%!
Die Bundesregierung hat in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Förderlandschaft und die verschiedenen Förderprogramme, die den Umstieg auf erneuerbare Energien attraktiv machen, zusammengefasst. Die gute Nachricht: So können Sie sich einen beachtlichen Anteil Ihrer Investition zurückholen!
Damit profitieren Sie bei der Heizungsmodernisierung von 4 Vorteilen: Energiekosten einsparen, Komfort erhöhen, die Umwelt entlasten und dazu obendrein hohe Fördergelder vom Staat erhalten.
Als förderfähige Kosten gelten dabei Ausgaben für:
- Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme
- Deinstallation und Entsorgung der Altanlage
- Optimierung des Heizungsverteilsystems
- erforderliche Umfeldmaßnahmen
Heizungsförderung im Überblick (BEG-Förderung)
Nutzen Sie die Möglichkeit, mit bis zu 70% Zuschuss vom Staat zu einer effizienten und klimafreundlichen neuen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien zu kommen.
Förderung in Bestandsgebäuden als Einzelmaßnahme:
Als Bestandsbauten gelten Gebäude, bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Heizsystem ersetzt wird, das vor mehr als zwei Jahren in Betrieb genommen wurde.
Maximale Fördersätze:
- Wärmepumpe: 70%
- Hybridheizung ohne Biomasse: 70%
- Biomasseheizung/Holzheizung (nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe): 70%
- Solarthermie-Hybridheizung: 70%
- Solarthermie-Heizung: 70%
Anmerkungen zur Zusammensetzung und Höhe der Fördersätze:
- 30% Grundförderung gibt es für alle Antragstellenden für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung.
- 5% Effizienz-Bonus gibt es für den Einbau von Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
- Bis einschließlich 2028 gibt es 20% Klima-Geschwindigkeits-Bonus für den Austausch einer fossilen Heizung. Danach alle 2 Jahre Absenkung um 3%. (gilt nur für Selbstnutzende von Wohneigentum mit funktionstüchtiger, über 20 Jahre alter Gasheizung oder Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung)
- Haushalte, deren zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro jährlich liegt, erhalten einen zusätzlichen Einkommens-Bonus von 30%.
Rahmenbedingungen und weitere Voraussetzungen:
- Förderhöchstsatz: Die Förderung ist bei maximal 70% der förderfähigen Investitionskosten gedeckelt, auch wenn durch die zulässige Kumulation von Zuschüssen ein höherer Wert erzielt werden könnte.
- Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 € für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. Das entspricht einem maximalen Investitionskostenzuschuss von 21.000 € für private Selbstnutzende. Dazu kann gegebenenfalls ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für besonders effiziente Biomasseheizungen kommen, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
- Die Jahresarbeitszahl von Wärmepumpen muss mindestens 3,0 betragen.
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung und Beauftragung:
Der Heizungstausch kann erst dann beauftragt werden, wenn eine Förderzusage der KfW vorliegt!
Weitere Infos online im KfW-Portal: »Meine KFW«
In Neubauten:
Wenn Sie für Ihren Neubau eine Heizungsförderung in Anspruch nehmen möchten, kann dies im Gegensatz zu Bestandsgebäuden nicht als Einzelmaßnahme gefördert werden. Der Grund: Neubauten werden ausschließlich im Ganzen als »Effizienzhaus« gefördert. (Programm Effizienhaus 40) Details finden Sie hier.
Wir beraten Sie gerne umfassend, damit Sie die optimale Förderung für Ihre neue Heizung erhalten! Außerdem prüfen wir Ihre Fördervoraussetzungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Sparen Sie sich die Irrfahrt durch den Fördermittel-Dschungel und lassen Sie sich von uns beraten. – Wir freuen uns auf Sie!
Jetzt Termin vereinbaren!
Förderung für den Bad-Umbau
Sowohl die staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch die Pflegeversicherung gewährt Ihnen finanzielle Unterstützung für Ihre Bad-Modernisierung. Ihr Vorteil: Die Förderung der KfW-Bank ist weder vom Alter noch von einem Pflegegrad abhängig. Das bedeutet, dass Sie bereits heute finanzielle Unterstützung beantragen können, wenn Sie in die Zukunft denken und Ihr Badezimmer komfortabler ausstatten und dabei Barrieren reduzieren.
Förderung KfW:
Investitionszuschuss für Barrierereduzierung
Zuschuss für die Erhöhung des Wohnkomforts und für den gezielten Abbau von Barrieren im Badezimmer. Förderhöhe: bis zu 6.250 € (altersunabhängig).
Programm 455-B Barrierereduzierung der KfW
Förderung Pflegekasse:
Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungen. Förderhöhe: bis zu 4.000 € Der Zuschuss muss vor Beginn mit einem Kostenvoranschlag vom Fachbetrieb bei der Pflegekasse beantragt werden, die dann die Förderberechtigung prüft.
Geförderte Maßnahmen:
- Anpassung des Raumzuschnitts des Bades und Schwellenabbau
- Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze
- Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken und Badewannen einschließlich mobiler Liftsysteme)
Wir informieren Sie gerne über alle Details und beraten Sie ganz unverbindlich!
Steuerersparnis für Handwerksleistungen
Als Eigentümer oder Mieter können Sie die Arbeitskosten von Handwerkern im privaten Zuhause steuerlich absetzen. Hierzu zählen auch Maßnahmen wie Heizungsreparatur, Heizungsaustausch oder Heizungswartung und die Modernisierungen Ihres Badezimmers.
Förderhöhe: Das Finanzamt erstattet pro Jahr bis zu 20% von maximal 6.000 Euro – also bis zu 1.200 €.
Voraussetzungen:
- Vorlage einer Handwerkerrechnung mit separatem Ausweis der Arbeitskosten.
- Überweisung der Rechnung (Barzahlung wird auch mit Quittung nicht anerkannt!).
- Einreichung der Rechnung mit der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt.