Förderung von Brennstoffzellen

Neues Förderprogramm für Brennstoffzellentechnologie

Mit der Förderung von Brennstoffzellen-Heizungen startete zum 01. August 2016 der letzte Teil des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) des Bundesministeriums Wirtschaft und Energie. Durch die Zuschüsse soll sich die neue Technologie breitenwirksam auf dem Markt etablieren.

Bei Brennstoffzellen-Heizungen handelt es sich um eine innovative und hocheffiziente Technologie, die gerade am Beginn der Markteinführung steht. Brennstoffzellen-Heizungen kombinieren die Strom- und Wärmeerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung). Der eingesetzte Brennstoff – in der Regel Erd- oder Biogas – wird elektrochemisch direkt in Strom umgewandelt. Die dabei entstehende Abwärme wird gleichzeitig zum Heizen und zur Warmwasserbereitung genutzt. Verglichen mit normalen Öl- oder Gas-Heizsystemen oder mit konventionellen KWK-Anlagen weisen Brennstoffzellensysteme einen höheren Wirkungsgrad auf.

Wie wird gefördert?

Das Förderprogramm wird durch die KfW administriert. Anträge sind direkt bei der KfW zu stellen.
Alle notwendigen Informationen zum Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ stehen auf der Seite der KfW zur Verfügung: www.kfw.de/433. Dort werden ein Merkblatt zum Programm sowie ein sogenanntes Reservierungsformular abrufbar sein.

1. Schritt: Ab diesem Zeitpunkt können Interessierte – für einen Übergangszeitraum bis zum 01. Dezember 2016 – die Förderung für die Brennstoffzellen-Heizung bei der KfW mit diesem Reservierungsformular reservieren. Im Anschluss erhalten Interessierte durch die KfW eine verbindliche Bestätigung der Reservierung.

2. Schritt: Nach Erhalt dieser Bestätigung kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Zwischen dem 1. und 30. Dezember müssen die Antragsdaten zusätzlich im KfW-Zuschussportal unter Verwendung einer gültigen Bestätigung zum Antrag eingegeben werden. Dies entspricht dem bereits bewährten Verfahren in den Programmen „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“.

Wichtig: Ab dem 1. Dezember 2016 können alle Anträge über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einem Grundbetrag von 5.700 Euro und einem leistungsabhängigen Betrag (Zusatz) von 450 Euro je angefangener 100 W elektrische Leistung. Die Förderung ist mit den KWKG-Zulagen kummulierbar.