Jetzt Fördergelder nutzen: Bis zu 5.000 € Zuschuss für Ihr Bad

Die Zuschuss-Fördertöpfe der KfW für den Bereich »Barrierenreduzierung« sind endlich wieder aufgefüllt worden!

Seit August 2018 gibt es für private Eigentümer und Mieter von Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungen wieder Fördergelder für barrierereduzierte Bäder als echte Zuschussförderung.

(Bild: Duravit)

Gefördert werden im so genannte »Förderbaustein 5 Sanitär« des KfW-Programms 455:

  • Änderung der Raum­aufteilung des Bades
  • Schaffung boden­gleicher Dusch­plätze einschließlich Dusch­(-klapp)sitze
  • Modernisierung von Sanitär­objekten (WC, Bidets, Wasch­becken und Bade­wannen einschließlich mobiler Lift­systeme)
  • Einbau oder Erweiterung von baugebundenen Altersgerechten Assistenz­systemen (z. B. für Heizung- und Klima­technik)
  • Umgestaltung der Raum­aufteilung und Schwellen­abbau zum Beispiel auch die Verbreiterung von Tür­durch­gängen

Wichtig zu wissen: Die programmgemäße Durchführung des Vorhabens muss spätestens 36 Monate nach Erhalt der Zusage über die Zahlung eines Zuschusses erfolgen. Nach Bauabschluss bestätigen wir als beauftragter Fachbetrieb im Verwendungsnachweis die Einhaltung der Anforderung des Merkblatts und der Mindestanforderungen.
Bitte beachten Sie: Es werden nur Vorhaben gefördert, die bei Antrag­stellung noch nicht begonnen wurden.

Wir empfehlen Ihnen eine möglichst rasche Antragstellung: Die Töpfe für das KfW-Förderprogramm 455 (Zuschussvariante) sind bestimmt – wie 2016 und 2017 geschehen – schnell wieder ausgeschöpft!

Weitere Infos zum Förder-Programm erhalten Sie auf der Webseite der kfW.