Die Zuschuss-Fördertöpfe der KfW für den Bereich »Barrierenreduzierung« sind endlich wieder aufgefüllt worden!
Seit August 2018 gibt es für private Eigentümer und Mieter von Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungen wieder Fördergelder für barrierereduzierte Bäder als echte Zuschussförderung.
Gefördert werden im so genannte »Förderbaustein 5 Sanitär« des KfW-Programms 455:
- Änderung der Raumaufteilung des Bades
- Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze
- Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken und Badewannen einschließlich mobiler Liftsysteme)
- Einbau oder Erweiterung von baugebundenen Altersgerechten Assistenzsystemen (z. B. für Heizung- und Klimatechnik)
- Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau zum Beispiel auch die Verbreiterung von Türdurchgängen
Wichtig zu wissen: Die programmgemäße Durchführung des Vorhabens muss spätestens 36 Monate nach Erhalt der Zusage über die Zahlung eines Zuschusses erfolgen. Nach Bauabschluss bestätigen wir als beauftragter Fachbetrieb im Verwendungsnachweis die Einhaltung der Anforderung des Merkblatts und der Mindestanforderungen.
Bitte beachten Sie: Es werden nur Vorhaben gefördert, die bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden.
Wir empfehlen Ihnen eine möglichst rasche Antragstellung: Die Töpfe für das KfW-Förderprogramm 455 (Zuschussvariante) sind bestimmt – wie 2016 und 2017 geschehen – schnell wieder ausgeschöpft!
Weitere Infos zum Förder-Programm erhalten Sie auf der Webseite der kfW.