Jetzt auf die Wärmepumpe setzen!

Die Wärmepumpe zählt in Deutschland inzwischen zu den beliebtesten Heizsystemen. Nicht ohne Grund: Wärmepumpen sind aktuell die erste Wahl, wenn es darum geht, auf klimaschonende Art und Weise, komfortabel, unabhängig und hocheffizient zu heizen! Obendrein können Sie auch weiterhin von bis zu 40% BAFA-FÖRDERGELD profitieren, ganz gleich ob Sie eine Öl- oder eine Gas-Heizung austauschen. Aber die Wärmepumpe überzeugt noch mit weiteren Vorteilen:

Die Vorteile der Wärmepumpe im Überblick:

  • Effiziente Nutzung der frei verfügbaren Energie aus Luft, Erdreich oder Grundwasser.
  • Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas.
  • Der CO2-Ausstoß ist um bis zu 90 Prozent geringer als bei Gas- und Ölheizungen.
  • Wärmepumpen können nicht nur zum Heizen, sondern auch zum Kühlen genutzt werden.
  • Wärmepumpen sind nahezu wartungsfrei und haben eine hohe Betriebssicherheit.
  • In Kombination mit Photovoltaik arbeiten Wärmepumpen als autarkes System.

  • Wärmepumpen werden weiterhin mit hohen 25% der förderfähigen Investitionskosten gefördert.
  • Für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen gibt es einen zusätzlichen Wechselbonus in Höhe von 10%, so dass sich der Fördersatz auf 35% erhöht. Voraussetzung: Die Gasheizung muss bei Antragstellung mindestens 20 Jahre in Betrieb sein. (Ausgenommen sind Gasetagenheizungen: Hier spielt das Alter für den Bonus keine Rolle.) Bei der Ölheizung spielt das Alter keine Rolle.
  • Für den Einbau von Wärmepumpen, die Erde oder Abwasser als Energiequelle nutzen, gibt es einen zusätzlichen Wärmepumpen-Bonus von 5%,
  • 5% Zusatz-Bonus gibt es für den Einbau von Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder ein natürliches Kältemittel nutzen (z.B. Propan bzw. R290).
  • Insgesamt können maximal 40% Förderung erreicht werden, da der Zuschuss für die Energiequelle und das natürliche Kältemittel nicht kummulierbar sind.

Welche Investitionskosten werden gefördert?

Als förderfähige Investitionskosten gelten nicht nur die Anschaffungskosten der Wärmepumpe sowie die Kosten für Installation und Inbetriebnahme. Auch die Kosten für die erforderlichen Umfeldmaßnahmen werden berücksichtigt. Darunter sind Nebenkosten für Arbeiten bzw. Investitionen zu verstehen, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung der förderfähigen Maßnahme notwendig sind und/oder deren Energieeffizienz erhöhen bzw. absichern. Wichtig zu wissen: Je Wohneinheit können maximal 60.000 Euro als förderfähige Kosten ange­rechnet werden.

Werden auch Wärmepumpen für Neubauten als Einzelmaßnahme gefördert?

Wenn Sie für Ihren Neubau eine Heizungsförderung in Anspruch nehmen möchten, kann diese – anders als bei Bestandsgebäuden – nicht als Einzelmaßnahme gefördert werden. Der Grund: Neubauten werden seit der BEG-Reform ausschließlich im Ganzen im sogenannten »Effizienzhaus-Programm« gefördert. Details zum Programm »Effizienzhaus 40« finden Sie hier.

Jetzt auf die Wärmepumpe als Heizungslösung setzen!

Wärmepumpen erfreuen sich nicht ohne Grund großer Beliebtheit! Sie sind extrem energieeffizient und klimaschonend und erhalten deshalb eine attraktive staatliche Förderung in Höhe von bis zu 40% der förderfähigen Investitionskosten!

Zögern Sie nicht: Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt für alle, die mit einer modernen Wärmepumpe in umweltfreundliche Heiztechnik mit hoher Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen investieren wollen.  – Wir beraten Sie gerne kompetent zu allen Details! KONTAKT