Jetzt schon dran denken und Einsparmöglichkeiten prüfen!
Wussten Sie schon, dass die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 eine Austauschpflicht für Heizkessel vorschreibt, die älter als 30 Jahre sind? Deshalb ist für Öl- und Gasheizungen, deren Einbaujahr älter als 1988 ist, Ende 2018 Schluss! – Sie müsen ausgetauscht werden.
Ob das auch für Ihre Heizung gilt, können Sie ganz einfach auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen nachlesen. Wichtig zu wissen: In vielen Fällen lohnt sich ein Austausch schon vor dem Fristende. Denn neben dem zunehmenden Ausfallrisiko älterer Heizkessel bringt Ihnen eine Erneuerung in vielen Fällen ein attraktives Einsparpotential bei den Heizkosten.
Prüfen Sie schon jetzt Ihre Einsparmöglichkeiten und lassen Sie sich von uns beraten! – Wir bieten Ihnen Handwerksqualität aus der Region zum fairen Preis.
Abbildung: Vissmann Werke